Medienmitteilung des Komitees ProLexKoller
Medienkonferenz des Komitees „Pro Lex Koller“
Teilnehmende:
Jacqueline Badran, Christian Ulrich, Balthasar Glättli
Medienmitteilung vom 23. August 2007
Welche Auswirkungen hat die mögliche Aufhebung der Lex Koller? Inwiefern sind Mieten, Steuersubstrate, Immobilienpreise, Vorsorgeeinrichtungen und Wohnbaugenossenschaften betrofffen? Diese und weitere Fragen beschäftigen das Komitee „Pro Lex Koller“, das von der Bundesverwaltung fundiertere Analysen fordert um die Interessen beispielsweise der Mieter, Hauseigentümer und Vorsorgeeinrichtungen zu schützen.
Das in den letzten Wochen formierte überparteiliche Komitee „Pro Lex Koller“ präsentierte heute Morgen im Detail seine Bedenken bezüglich einer möglichen Abschaffung der Lex Koller. Dabei spielen insbesondere auch die Be-sonderheiten der Bodenökonomik sowie des Schweizerischen Immobilien-marktes eine entscheidende Rolle. „In einem Land von Mietern und – insbesondere in den Ballungszentren – sehr knappem Boden müssen die Auswir-kungen von zusätzlich in den Markt strömendem Kapital unbedingt detailliert analysiert werden“, so Jacqueline Badran, Initiantin und Präsidentin des Komitees.
Das Komitee kritisiert die Botschaft zur Aufhebung der Lex Koller aus dem Departement Blocher vom Juli 2007 als beispiellos unsorgfällig und unvollständig.
Das Komitee befürchtet insbesondere, dass sich infolge zusätzlicher, ausländischer Nachfrage nach Boden und Immobilien die Immobilienpreise und da-mit möglicherweise die Mietpreise markant erhöhen könnten, womit den Haushalten wichtiges verfügbares Einkommen für den Konsum verlorgen geht. Daneben gilt es auch, die Auswirkungen bezüglich Eigenheim-Preisen, Eigenmietwerten und Steuersubstrat zu evaluieren, und weitere volkswirtschaft-liche, sowie gesellschaftspolitische Folgen zu bedenken. Insbesondere die bestehenden Eigenheim-BesitzerInnen dürften die grossen Verlierer sein. Zudem stellt sich die Frage, ob die Geldwäscherei-Gesetzgebung ausreichend ist, wenn eine Öffnung des Immobilienmarktes erfolgt.
Das Komitee ist klar der Ansicht, dass die Bundesverwaltung zu diesen Fra-gen Antworten zu liefern hat. „Diese wichtigen Fragen dürfen nicht in einem Nebensatz oder überhaupt nicht in der Botschaft des Bundesrates abgehan-delt werden“ fordert Jacqueline Badran. Erst mit der sorgfältigen Analyse und mehr Klarheit über die Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller könne das Parlament seine Beratungen aufnehmen. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass Mieterinnen und Mieter, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnbaugenossenschaften oder Pensionskassen von den Auswirkungen einer Schweiz ohne Lex Koller überrollt und bestraft werden“ so Jacqueline Badran.
Das Komitee wird sich entsprechend dafür stark machen,
- dass die Botschaft des Bundesrates in der heutigen Form an das Departement Blocher zurückgewiesen wird.
- Ebenso ist der Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, was bisher nicht in der entsprechenden Botschaft vom Juni dieses Jahres vom Departement Merz vorgesehen ist.
- Das Komitee fordert vom Hauseintümerverband eine umgehende Prüfung ihrer bisherigen Position.
- Gleichzeitig fordert es den offenen, konstruktiven Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene.
Für Fragen steht zur Verfügung:
Jacqueline Badran, Präsidentin Komitee „Pro Lex Koller“, SP Gemeinderätin Zürich
Jacqueline.badran@zeix.com
044 247 78 78
Weitere Informationen sowie die detaillierte Mediendokumentation auf: www.prolexkoller.ch
Lex Koller findet neue Freunde
Lex Koller findet neue Freunde
Beitrag der Luzerner neuste Nachrichten vom 23.8.2007
Manchmal ist es hart – die Arbeit den einen, die Loorbeeren den anderen.
Unser Komitee ProLexKoller hat sich “um Herrn Alt Bundesrat Otto Stich” herum formiert steht zu lesen. Nun gut – schliesslich habe ich ja Herrn Stich bearbeitet und ins Komitee geholt, damit er Medial wirksam sein kann. Da darf man nicht reklamieren.
SP-Nationalrätinnen überdenken ihre Position – das freut und ausserodentlich. Und Otto Ineichen, der alte HSGler und noch “Echt-Liberaler” wird uns auch noch Schützenhilfe leisten. Das ist gut so.
Vom Wohlstand profitiert vor allem eine kleine Minderheit
Gerhard Schwarz schreibt in der NZZ über eine aktuelle Studie des Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft, Economiesuisse:
«Der Staat lebt von einer kleinen Minderheit»
Ansätze zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Umverteilung
Dort ist zu lesen, dass der Staat in der Schweiz zu 57% von den Unternehmen und dem “reichsten” Fünftel der Bewölkerung finanziert wird. Die reichsten 20% der Steuerpflichtigen bezahlen 35% der Steuereinnhamen. Die NZZ interpretiert dies als “hohe Zwangssolidarität”. Sie folgert, alles sei mehr als gerecht und man dürfe Unternehmen und die Bezüger hoher Einkommen nicht vergrämen.
Man freut sich zudem über die “ganzheitliche Betrachtung”. Wirklich ganzheitlich?
Den Steurn und Abgaben liegen Vermögen und Einkommen zugrunde. Wenn man die redistributive Wirkung eines Steuersystems untersucht, dann darf man erwarten, dass die Ausgangsverteilung mit in die Betrachtung fliesst. Besonders dann, wenn man den “integralen Ansatz” der Studie lobt, wie Gerhard Schwarz dies tut. Wenn diese nämlich ungleich verteilt sind, gibt es absolut keine Brisanz an dem Befund, dass die 20% Reichsten 35% des Steueraufkommens berappen.
Vom Wohlstand profitiert nur eine kleine Minderheit: Stark ungleich verteilte Vermögen und Einkommen in der Schweiz
In der Schweiz besitzen 0.19% der Steuerpflichtigen 20% des Vermögens. Rund 5% der Steuerpflichtigen (nicht der Bevölkerung! – sonst wäre es noch ungleicher) besitzen 50% des Vermögens. Auf die reichsten 10% entfallen rund zwei Drittel des Nettovermögens. (Da diese Daten aus den 1990er Jahren stammen, dürfte es heute noch etwas schiefer verteilt sein).
Beim Einkommen sieht es auch nicht wirklich nett aus. Der Anteil der einkommensschwächsten 10% der Bevölkerung am Gesamteinkommen beträgt gerade mal 2.4% und ist nur noch in den USA niedriger (1.9%). Die reichsten 10% der Bevölkerung verfügen über rund einen Viertel des Einkommens, und 5% der Bevölkerung konzentrieren gar 15% der Einkommen auf sich. (Auch diese Daten dürften sich seit den 1990ern nochmals deutlich verschärft haben).
Dass solche Verteilungen wie sie der sogenannte Markt hervorbringt, das Ergebnis einer effizienten Ressourcenallokation ist, wird in der politischen Debatte stillschweigend, ja fast schon unantastbar axiomatisch angenommen. Dem Markt wird dabei noch die Aufgabe zugeteilt, Leistungsgerechtigkeit herzustellen, was er unbestrittenermassen grundsätzlich nicht kann. Der Markt – und insbesondere oligopolistische Märkte wie wir sie immer häufiger vorfinden – produziert einen wesentlichen Anteil an reiner Umverteilung von unten nach oben.
Ich würde gerne die Economiesuisse und Gerhard Schwarz sehen, wie sie ins Schwitzen geraten, wenn sie solche Verteilungen von Vermögen und Einkommen mit “Leistungsgerechtigkeit†zu erklären versuchen. In einer äusserst rollenteiligen Wirtschaft ist es schwierig den Leistungsbeitrag eines Einzelnen zu definieren und erst recht zu messen. Deshalb ist es verständlicherweise simpler, einfach zu proklamieren, dass solche Einkommens- und Vermögensverhältnisse das Ergebniss von der Leistung eines jeden einzelnen ist und demnach gerecht. Diese Haltung lässt eine distributive Marktkritik gar nicht erst zu und mit einer solchen Perspektive sind Redistributionen über Steuern, die extrem ungleiche Ausgangsverteilungen leicht korrigieren, natürlich stossend.
Dann wird auch verständlich wieso in der politischen Debatte auf der rechten Seite die Meinung vorherrscht: “Alle Profitieren von den Reichen” – wie Gerhard Schwarz weiter die Ergebnisse der Steuerstudie bewertet.
Angesichts der beschriebenen Ausgangsverteilungen und dem Faktum, dass die Wirtschaft seit Jahren boomt und die Reallöhne seit über 10 Jahren nicht gestiegen sind, ist diese Interpretation mehr als fragwürdig.
Je unklarer es ist, welchen Beitrag der Einzelne in einer arbeitsteiligen Gesellschaft zur gesamtwirtschaftlichen Produktion beiträgt, desto klarer müssen politische Verteilungsziele sein.
Aber nein. Die Gewerkschaften müssen den Bedarf an Minimallöhnen mühsamst legitimieren und begründen wieso die Arbeitnehmer auf der untersten Stufe der Leiter diese verdient hätten. Sozialhilfeempfänger müssen über jeden Franken und jeden Bedarf Rechenschaft ablegen. Jede steuerliche Redisitribution wird öffentlich debattiert und immer häufiger zum gnädigen Akt der Reichen erklärt, denen wir dankbar zu sein haben.
Ist es eine Eigenart unserer Zeit, dass eine Vermögens- und Einkommenskonzentration, wie sie in der Schweiz herrscht, nicht legitimiert zu werden braucht?
Woher kommen diese? Sind diese wirklich “verdient†worden? Ist der Leistungsbeitrag an die Wirtschaft von diesen Gruppen tatsächlich soviel höher?
Doch gerade die Vermögenskonzetration ist für ein auf dem Wettbewerbsgedanken beruhenden Wirtschaftsystem von besonderer Bedeutung. In einer am Leistungsprinzip orientierten Gesellschaft sollten Startbedingungen nicht nur formal gleich sein, sondern auch material. Machtpositionen sind systemwidrig. Dies ist der urliberale Gedanke.
Nein – die meritokratische Gesellschaft kann ihre Versprechen nicht einlösen. Eine distributive Marktkritik ist nötig und legitim. Dazu sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse offen zu legen (was heute keineswegs der Fall ist). Eine Gesellschaft braucht verbindliche moralische Werturteile, die von allen ihren Mitgliedern legitimiert und handlungsleitend sind. An diesen Werturteilen sind die Ergebnisse der Marktdistribution zu messen.
Zum Skandal werden dann nicht die ungleichen steuerlichen Belastungen, sondern die unglaublich ungleichen Vermögensverteilungen. Wenn der sogenannte “Markt†solche Verteilungen hervorbringt wie wir sie in der Schweiz haben, hat der Staat korrigierend einzugreifen. Und dies hat er sowohl bei den Spielregeln als auch redistributiv beim Endergebnis über die Steuern und Abgaben zu tun.
Tut er das nicht, sorgt er selbst dafür, dass die Grundwerte erodieren, von denen eine liberale und gerecht sein wollende Gesellschaft lebt.
Mehrfrontenkrieg um die Lex Koller
21. August 2007, Neue Zürcher Zeitung
Mehrfrontenkrieg um die Lex Koller
Heimatboden, Bauboom und Preisschub im Zentrum der DebatteDer Widerstand gegen die Aufhebung der Lex Koller zieht immer weitere Kreise und führt zu unfreiwilligen Koalitionen zwischen links und rechts. Schutz des Heimatbodens, Sorge um das Landschaftsbild sowie Angst vor einem Anstieg der Kaufpreise und Mieten stehen im Mittelpunkt der komplexen Diskussion – eine Übersicht.
(…)
Schwer mit der Lex-Koller-Diskussion tut sich die SP. Eigentlich befürwortet sie die Aufhebung des Gesetzes und die Einführung griffiger raumplanerischer Massnahmen. Doch innerhalb der Partei wächst der Widerstand. So haben jüngst SP-Politiker ein Komitee gebildet, das sich für den Erhalt der Lex Koller engagieren will. Eine parteiinterne Kommission ist am Montag ebenfalls nochmals über die Bücher gegangen; sie zeigt sich gegenüber der Bundesratsvorlage nun sehr skeptisch. Es dürfe nicht sein, dass ganze Immobilienkomplexe in den Städten oder Agglomerationen plötzlich von finanzkräftigen ausländischen Investoren aufgekauft würden und zu reinen Spekulationsobjekten würden, sagt die mit dem Dossier betraute Zürcher Nationalrätin Barbara Marty Kälin auf Anfrage.
“So haben jüngst SP-Politiker ein Komitee gebildet” ist nicht richtig – bei Pro Lex Koller handelt es sich um ein überparteiliches Komitee.
Kommentar: Ziel verpasst
Das Magazin 2007/33, 18.08.2007, von Ursula von Arx
Kommentar: Ziel verpasst
Nach den letzten Wahlen hatte die SP einen Traumstart. Alles verspielt.
Wer ist Otto Stich? Eigentlich wäre das eine Frage für Historiker – wenn nicht die Antwort lauten würde: die einzig sichtbare Wahlkampflokomotive der SP im Jahr 2007. Aber fangen wir vorne an.
Die Lex Koller (eine gesetzliche Hürde für Ausländer, die in der Schweiz Grundstücke und Immobilien kaufen wollen) sei abzuschaffen, beschloss der Bundesrat vor sechs Wochen. Das Gesetz sei nicht mehr nötig, erklärte Justizminister Christoph Blocher (SVP). Umweltminister Moritz Leuenberger (SP) verlor noch ein paar Worte zu heiklen Details. Von kalten Betten war die Rede, dem wuchernden Zweitwohnungsbau im Wallis und in Graubünden. Die Medien stellten fest, dass SP, CVP, FDP und SVP dem Bundesrat recht gaben, rieben sich kurz die Augen, stellten weiter fest, dass nur die Schweizer Demokraten von einem Referendum sprachen, und liessen es gut sein.
Bis letzten Sonntag. Da schaffte es die Zürcher SP-Gemeinderätin Jacqueline Badran mit dem inzwischen achtzigjährigen Alt-SP-Bundesrat Otto Stich in die «SonntagsZeitung». Die Abschaffung der Lex Koller hätte enorme Auswirkungen, nicht nur in den Bergen, erklärten die beiden. Sie treibe die Mieten in den Ballungsgebieten in die Höhe, sie öffne ausländischen Spekulanten Tür und Tor, begünstige Steuerflucht und Geldwäscherei. Da ist so ziemlich alles dabei, was eine linke Partei nie befürworten kann und womit sie ihr geneigte Wähler daran erinnern könnte, dass es sie noch gibt. Sogar ein Schuss jenes aufgeklärten Patriotismus, den Bundesrätin Calmy-Rey auf dem Rütli zu verbreiten suchte.
Die SP, hört man, soll im Augenblick daran sein, ihre Position zur Lex Koller zu überdenken. Und sonst? Die geneigten Wähler erfahren auf der Website der Partei, dass man eine Steuergerechtigkeits-Initiative lanciert hat. Dumm nur, dass das ganze Land inzwischen wieder über die Flat Tax spricht. Auch Finanzminister Rudolf Merz (FDP), dessen Beamte schon vor drei Jahren vorgerechnet haben, dass die den Mittelstand noch stärker belasten würde. Während Merz also den Reichen Wahlgeschenke verspricht, stellt die SP ein «26-seitiges Grundlagenpapier zur Sportpolitik» online. Dort erfährt man, warum die Genossen «das Angebot von Jugend+Sport flächendeckend ausweiten wollen». Und sonst?
Man fühlt sich schon beinahe mies, wenn man daran erinnert, dass die SP nach den Wahlen vor vier Jahren einen Traumstart erwischte. Vier grosse Abstimmungen gewann sie damals in Serie, sie versenkte das Steuerpaket, die zweite Gotthardröhre (Avanti), AHV-Rentenkürzungen (11. AHV-Revision), und sie brachte die Mutterschaftsversicherung durch. Und SP-Präsident Hans-Jürg Fehr verkündete: «So wichtig es ist, den Sozialstaat als historische Errungenschaft zu verteidigen, so wichtig wird es sein, in die Offensive zu gehen. Wir müssen nun strategische Reformprojekte definieren und die Umsetzung planen.» Das erinnert an die Rhetorik von Fünfjahresplänen. Vier Jahre können da verdammt schnell ins Land ziehen, und ebenso schnell verliert man den Anschluss.
Blick: “Alt-Bundesrat: «Diese Lex wird mich überleben»”
© Blick; 14.08.2007; Nummer 186; Seite a10
Ausverkauf der Heimat? Widerstand gegen Abschaffung der «Lex Koller»
Alt-Bundesrat: «Diese Lex wird mich überleben»
VON GEORGES WÜTHRICH
BERN. Der erfahrene Kämpfer gegen den Ausverkauf der Heimat gibt den Aufhebungs-Wünschen des heutigen Bundesrates keine grosse Chance. Alt-Bundesrat Arnold Koller (73) sagt: «Die Lex Koller wird mich überleben!»
Inhaltlich sagt der frühere Appenzeller Bundesrat nichts zur geplanten Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken für Ausländer, kurz Lex Koller.
Koller hat sich das beim Ausscheiden aus dem Bundesrat im Jahre 1999 geschworen. Aber zwischen den Zeilen ist aus diesem Satz doch einiges herauszulesen…
Der frühere Justizminister hat am eigenen Leib erfahren, wie sehr das Stimmvolk an diesem Gesetz hängt. 1994 hiess es ein Referendum der Schweizer Demokraten gegen eine Lockerung gut, die Koller damals wollte.
«Ich habe das Parlament noch gewarnt, dass das kein leichter Gang wird», sagt Koller im Nachhinein gegenüber BLICK.
Kein Blatt, wie gewohnt, nimmt Kollers früherer Amtskollege Otto Stich (80, Bild) vor den Mund. Stich hat am Wochenende angekündigt, dass er das Referendum gegen die Aufhebung der Lex Koller unterstützt.
Direkt nimmt er den heutigen Justizminister unter Beschuss, der die Aufhebung der Lex Koller vorantreibt. Bundesrat Christoph Blocher (66) kenne nichts: «Geschäft ist Geschäft, auch wenn Grund und Boden ins Ausland verscherbelt wird.»
Auch Stichs Partei, die SP, wird nicht geschont: «Sie sollte besser nachdenken, bevor sie Entscheidungen trifft.»
Die Stich-Partei hat sich noch nicht entschieden, ob sie das Referendum der äussersten Rechten unterstützen will, wenn es zustande kommt.
SP-Präsident Hans-Jürg Fehr (59) setzt einen fundamental anderen Akzent: «Wir müssen die Spekulation an der Wurzel bekämpfen, auch wenn sie von Schweizern betrieben wird», sagt Fehr gegenüber BLICK. In diesem Sinne sei die Lex Koller ein zahnloser Papiertiger.
Es brauche griffigere Instrumente gegen die Spekulation auf allen Stufen: Gemeinde, Kanton, Bund.
· Es darf kein Bauland gehortet werden. Wer nicht baut, dem wird das Land wieder ausgezont.
· Grundstückgewinne müssen zu einem rechten Teil abgeschöpft werden.
Der Ausverkauf hat viele Namen
BERN. Seit mehr als 40 Jahren begleitet uns der Ausverkauf der Heimat als politisches Thema. Die Regelungen wurden nach den Bundesräten benannt, die gerade involviert waren.
- 1961 Lex von Moos. Der Grundstückerwerb durch Ausländer wird bewilligungspflichtig.
- 1972 Lex Celio. Der Verkauf an Ausländer wird in der überhitzten Konjunktur zeitweise ganz untersagt.
- 1974 Mit der Lex Furgler gerät der Zweitwohnungsbau ins Visier.
- 1983 Lex Friedrich. Der Ferienwohnungs-Verkauf wird kontingentiert. Der Immobilienhandel für Ausländer wird verboten.
- 1997 Die Lex Koller tritt in Kraft. Um die Wirtschaft anzukurbeln, wird ausländischen Investoren die Ansiedlung in der Schweiz erleichtert. Acht Jahre später wird die Bewilligungspflicht für den Aktienerwerb an Immobiliengesellschaften aufgehoben.
Neue Luzerner Zeitung: «Das ist kein Ausverkauf der Heimat»
© Neue Luzerner Zeitung; 13.08.2007; Seite 5
Gabi Huber, FDP-Nationalrätin (Uri)
«Das ist kein Ausverkauf der Heimat»
Für die Urner FDP-Nationalrätin Gabi Huber ist die Aufhebung der Lex Koller kein Problem. Matchentscheidend seien die Massnahmen in den Gemeinden und Kantonen.
Interview von Jürg Auf der Maur
Tourismuspolitiker müssten aufgeschreckt sein. Die Aufhebung der Lex Koller führt zum Ausverkauf der Heimat.
Gabi Huber: Nicht nur die Parlamentariergruppe Tourismus und Verkehr, auch die FDP befürwortet die Aufhebung dieses Gesetzes. Die Gegner sprechen nur immer von drohendem Wildwuchs und von Ausverkauf der Heimat. Das wird aber nicht der Fall sein, weil die Vorlage Kantone und Gemeinden verpflichtet, flankierende Massnahmen zu beschliessen. Das ist matchentscheidend.
Das ist ja genau der Kernpunkt der Kritik. Jeder Kanton wird künftig machen, was er will.
Huber: Die Raumplanung liegt abgesehen von den Grundsätzen, die der Bund festlegt, in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone müssen in den Richtplänen neu jene Gemeinden und Regionen bezeichnen, in denen besondere Massnahmen zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen notwendig sind. Innerhalb von drei Jahren sind Strategien und Massnahmen für diese Gebiete zu erarbeiten und umzusetzen. Erst dann wird die Lex Koller aufgehoben.
Sie haben also keine Angst, dass die Schweiz völlig überbaut wird und damit ihre Schönheit verliert? Damit verliert doch der Tourismus einen Joker.
Huber: Es wurde ja schon viel überbaut in der Schweiz, obwohl seit 40 Jahren die Lex Koller gilt. Wenn jetzt die Lex Koller aufgehoben wird, ändert das nichts. Es wird bestimmt nicht zu einer Verschlechterung kommen.
Ganze Dörfer bestehen aus Zweitwohnungen?
Huber: Das ist ein Problem. Aber auch das hat mit der Aufhebung der Lex Koller nichts zu tun. Diese regelt einzig den Verkauf von Zweitwohnungen an Ausländer. In der Schweiz sind aber 83 Prozent der Zweitwohnungen im Besitz von Schweizern.
Spricht bei Ihnen einfach die Urnerin, die das Sawiris-Projekt in Andermatt nicht gefährden will?
Huber: Ich bin Urnerin, und ich stehe hinter dem Sawiris-Projekt. Dem ist so. Mit der Aufhebung der Lex Koller hat das aber keinen Zusammenhang, weil das Sawiris-Projekt sowieso einer Ausnahmeregel untersteht.
Von aussen erinnert die Euphorie über das Grossprojekt in Andermatt etwas an Dürrenmatts «Besuch der alten Dame»: Das Geld lockt und bringt ein ganzes Dorf aus dem Häuschen.
Huber: Das sehe ich überhaupt nicht so. Das Sawiris-Projekt ist eine grosse Chance für Andermatt, das Urserntal und den ganzen Kanton Uri. Jetzt ist Herr Sawiris selber gefordert, nachdem Bund und Kanton grosse Vorarbeit geleistet haben.
Die Porta Alpina ist höchst umstritten. Wie wird das in der parlamentarischen Tourismusgruppe beurteilt?
Huber: Die Gruppe besteht aus fast 100 Parlamentariern. Da ist es klar, dass es keine einheitliche Meinung gibt. Ich kann nur meine persönliche Meinung erklären: Ich selber bin eher skeptisch, vor allem was den Betrieb betrifft. Als Laie leuchtet mir der Vergleich ein, die Porta Alpina sei wie eine Postautohaltestelle mitten in einem Strassentunnel. Wenn wir schon die erste Flachbahn durch die Alpen bauen, darf diese nicht im Betrieb gestört werden. Das ist für mich absolut zentral.
Dem Schweizer Tourismus geht es wieder besser.
Huber: Wir sind auf einem guten Weg. Ich bedaure aber, dass der Bundesrat die Koordination der verschiedenen in der Standortförderung tätigen Organisationen nicht wie angekündigt umgesetzt hat. Hier bestehen weiterhin Konzentrationsmöglichkeiten. Doch die Zusammenarbeit muss auch in den Kantonen und in den verschiedenen Regionen verbessert werden. In einer globalisierten Welt können Einzelkämpfer im Tourismus nicht überleben.
Da besteht ja vor allem in der Zentralschweiz noch grosser Handlungsbedarf. Die Bereitschaft von kleineren Regionen zur Zusammenarbeit mit Luzern ist häufig beschränkt.
Huber: Genau deshalb sage ich, dass in diesem Bereich Verbesserungen nötig sind. Zusammenarbeit ist der einzige Weg, der Erfolg bringen wird. Wichtig ist aber auch, dass die Politik die Rahmenbedingungen nicht verschlechtert. Deshalb wehren wir uns mit Händen und Füssen gegen die Absicht, die Visa-Gebühren einseitig zu erhöhen, obwohl die Schweiz noch nicht dem Schengenraum angehört.
Wieso?
Huber: Wenn die Gebühren für die Schweiz gleich teuer sind wie für alle Länder der Europäischen Union zusammen, dann haben unsere Anbieter ein grosses Problem. Dann besteht die Gefahr, dass die ausländischen Gäste auf einen Besuch in der Schweiz vorerst verzichten.
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Lex Koller
Der Überfremdung entgegentreten
Am 1. Januar 1985 trat das unter dem Namen Lex Koller (auch Lex Friedrich) bekannte Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in Kraft. Ziel ist es, durch eine Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland der Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens entgegenzuwirken. Im Juli wurde nun seitens des Bundesrats eine Aufhebung dieses Bundesgesetzes initiiert. Dafür sollen flankierende raumplanerische Massnahmen zum Schutze der Tourismusregionen vor einem unerwünschten Bauboom schützen.
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Weitere Informationen beim Bundesamt für Raumentwicklung: www.are.admin.ch
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Alt Bundesrat Otto Stich will die «Lex» behalten
Der frühere SP-Bundesrat Otto Stich setzt sich für die Lex Koller ein. Das Thema sei wichtig, weil es Auswirkungen auf alle Mieter und den Mittelstand haben werde, sagte Stich in der «SonntagsZeitung». Bei einer Aufhebung der Lex Koller würden riesige Geldmengen aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Das Ziel seien Spekulationsgewinne und Steuerersparnisse, auch durch die Investition von Schwarzgeld. Die Mietpreise würden dadurch in die Höhe getrieben. «Ich wüsste nicht, was daran wünschenswert sein sollte», sagte Stich.
Auch eine Kritik an der SP
Seine Partei, die SP, habe die Auswirkungen offenbar falsch analysiert, sonst wäre sie nicht für eine Abschaffung, sagte Stich. Die Auswirkungen seien schlicht unterschätzt worden. Es stimme auch nicht, dass die Lex Koller Ausländer diskriminiere und gegen bilaterale Abkommen mit der EU verstosse.
Tages-Anzeiger: “Alt-Bundesrat Stich für Lex Koller”
© Tages-Anzeiger vom 13.08.2007, Inland, Seite 2
Bern. – Der frühere SP-Bundesrat Otto Stich setzt sich für die Lex Koller ein. Das Thema sei wichtig, weil es Auswirkungen auf alle Mieter und den Mittelstand in den Agglomerationen haben werde, sagte Stich in einem Interview der «SonntagsZeitung». Bei einer Aufhebung der Lex Koller würden riesige Geldmengen aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Das Ziel seien Spekulationsgewinne und Steuerersparnisse, auch durch die Investition von Schwarzgeld. Die Mietpreise würden in die Höhe getrieben. «Ich wüsste nicht, was daran wünschenswert sein sollte», sagte Stich. Seine Partei, die SP, habe die Auswirkungen offenbar falsch analysiert, sonst wäre sie nicht für eine Abschaffung, sagte Stich. Es stimme auch nicht, dass die Lex Koller Ausländer diskriminiere und gegen bilaterale Abkommen mit der EU verstosse. Die heutige Lex Koller sei bereits EU-konform. (AP)
Basler Zeitung: “Otto Stich kritisiert SP wegen der Lex Koller”
© Basler Zeitung; 13.08.2007; Seite 5
Zürich. Der frühere SP-Bundesrat Otto Stich setzt sich für die Beibehaltung der Lex Koller ein. Das Thema habe Auswirkungen auf alle Mieter und den Mittelstand in den Agglomerationen, sagte Stich in einem Interview mit der «Sonntagszeitung». Bei einer Aufhebung der Lex Koller würden riesige Geldmengen aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Das Ziel seien Spekulationsgewinne und Steuerersparnisse, auch durch die Investition von Schwarzgeld. Die Mietpreise würden dadurch in die Höhe getrieben. Seine Partei, die SP, habe die Auswirkungen offenbar falsch analysiert, sonst wäre sie nicht für eine Abschaffung, sagte Stich. AP

